BITTE BEACHTEN !
1. Wann muss der Zuschuss beim BAFA oder bei der KfW beantragt werden?
Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend. Der Antrag für die Förderung muss zwingend vor der Auftragsvergabe erfolgen. Eine Antragstellung für vergebene Aufträge oder schon durchgeführte Installationen Sind von der Förderung ausgeschlossen
Holen Sie sich bei uns Ihr Angebot für die Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage) ein und stellen auf Basis diesen den Antrag. Unsere Klivatec Fachberater unterstützten Sie bei jedem Schritt. Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben können Sie nun unser Angebot bestätigen und für den Einbau beauftragen.
2. Für welche Wärmepumpen gibt es eine Förderung?
Gefördert werden Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) und seit dem 1. Januar 2021 gleichwohl Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Das BAFA führt sämtliche Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen realisieren und die für eine Förderung in Frage kommen in einer Liste.
Eine Förderung für auf diese Weise bezeichnete Einzelmaßnahmen, z.B. den Austausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe existieren nicht für Neubauten, stattdessen lediglich im Bestandsgebäude. Als Bestandsgebäude zählen sämtliche Haus die wenigstens 5 Jahre als sind (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags / der Bauanzeige).
3. Können in Wirklichkeit genauso Klimaanlagen bezuschusst werden ?
Ja, das ist richtig. Luft-Luft-Wärmepumpen (üblicherweise als Klimaanlage bezeichnet) verfügen unterbrechungsfrei genauso über eine effiziente Heizfunktion. So kann das Gebilde, z.B. in der Übergangszeit, ein allemal vorhandenes Heizsystem beistehen. Bleibt dabei z.B. die Öl- oder Gasheizung aus, werden wertvolle Ressourcen eingespart. Deshalb sind genauso ebendiese Gerätschaften förderfähig.
Wärmepumpen lukrieren einen großen Teil der Betriebsenergie die sie zum Heizen oder Kühlen brauchen aus der Umgebungsluft und hiermit aus erneuerbaren Energien. So werden aus 1 kW Elektrizität z.B. 4,sechs kW Heizleistung.
4. Bei welchen Energieeffizienzwerten wird die Wärmepumpe Förderfähig.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Heizung) muss die nächsten Effizienzwerte vollbringen:
ηs = 135% im Zuge 35 Ausmaß Wasservorlauftemperatur
ηs = 120% binnen 55 Stärke Wasservorlauftemperatur
Für Luft-Luft Wärmepumpen (Klimaanlagen) gelten nachfolgende Werte:
ηs = 181% bzw. SCOP = 4,sechs binnen Apparaten < 12 kW
ηs = 150% bzw. SCOP = 3,7 im Zuge Apparaten > 12 k
5. Wo exakt kann ich meinen Förderantrag stellen ?
Den Antrag auf Förderung stellen Sie beim BAFA mit einem Online-Formular.
Alternativ können Sie unseren Förderservice in Klasse nehmen. Versierte Fördergeldberater überwachen Ihr Angebot auf Förderfähigkeit, übernehmen für Sie den Online-Antrag zur fristgerechten Reservierung der Fördergelder vor Beauftragung des Fachbetriebs und entwerfen die benötigten Nachweise zur Auszahlung der Fördergelder nach Montage und Inbetriebnahme.
6. Wo finde ich die offizielle Liste aller förderfähigen Gerätschaften ?
Alle förderfähigen Gerätschaften finden Sie in der BAFA-Liste. Diese Liste wird wiederkehrend von uns aktualisiert. Die jeweils gültige Variante finden sie hier >> BAFA-LISTE <<.
7. Welche Maßnahmen und Unkosten werden von der BAFA begünstigt?
Das BAFA fördert grundsätzlich die Anschaffungskosten der Wärmepumpe / Klimaanlage und die Aufwendung für die Montage und Inbetriebnahme.
Auch in dieser Art genannte „Umfeldmaßnahmen“ und die Strom betreffende Optimierungen an der kompletten Heizanlage sind förderfähig. Zu diesem Zweck gehören alle Nebenkosten für Arbeiten und Investitionen, die ohne Zeitverzug zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme erforderlich sind und/oder deren Eta vergewissern bzw. darüber hinaus steigern. Geförderte Umfeldmaßnahmen können sein: Wärmedämmung von Rohrleitungen der Wärmeverteilung | Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper | Arbeiten und Investitionen zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung | Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Regulation | Ebenfalls Aufwendungen für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Wärmepumpe stehen, können für eine Förderung mit angerechnet werden.
Der Austritt von Kältemittel trägt zum Klimawandel bei. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Fall eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solche mit höherem Treibhauspotential (GWP). Ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels hätte somit eine dem GWP-Wert des Kältemittels entsprechend größere Auswirkungen auf die Erderwärmung als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre. Keine Arbeiten am Kältekreislauf vornehmen oder das Gerät zerlegen – stets Fachpersonal hinzuziehen. Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008 müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden. * = Alle Preise in Euro, inkl. gestzliche MwSt.