BIS ZU 25% FÖRDERMITTEL
VOM STAAT FÜR KLIMAANLAGEN

BAFA-FÖRDERUNG FÜR KLIMAANLAGEN . . .

Ab dem 1. Januar 2021 wird die staatliche Förderung auf ein neues Programm umgestellt. Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) können sowohl Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, als auch Maßnahmen welche zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden dienen gefördert werden.

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BAFA Antrag - der Ablauf

So einfach ist es...

In nur 4 Schritten zur BAFA Fördermitteln mit KLIVATEC

Schritt 1

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Angebot bei Klivatec einholen und Bafa Antrag stellen

Schritt 2

Schritt 2

Nach Genehmigung des Antrages, beauftragen Sie uns um die Arbeiten durchzuführen

Schritt 3

Schritt 3

Montage wird durch Klivatec durchgeführt

Schritt 4

Schritt 4

Sie schicken Schlussrechnung zur BAFA und bekommen in kurze die Fördermitteln zurückerstattet

BAFA-FÖRDERUNG FÜR KLIMAANLAGEN . . .

Schrittweise wird die staatliche Förderung für Klimaanlagen seit dem 1. Januar 2021 auf ein neues Programm umgestellt. Die sogenannte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) umfasst sowohl die Förderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, als auch zweckdienliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.

WELCHE KLIMAANLAGEn Sind nun Förderfähig?

In dem neuen Programm werden auch Luft-Wasser-Wärmepumpen auch Luft-Luft-Wärmepumpen als förderwürdig eingestuft werden. Der Antragsteller kann in der Regel 25% als Fördersatz für die Wärmepumpen zurückerstattet bekommen . Bei Bestandsgebäuden ist darauf Acht zu geben, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Weitere Voraussetzung ist , dass diese mindestens zehn Jahren dem Zweck entsprechend dienen wird.

Folgende Personen sind berechtigt EINEN ANTRAG ZU STELLEN

Besitzer von Häusern, Eigentümergemeinschaften von Wohnungen, sowie Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer, sowie kommunale Betriebe. Ohne die Einbindung eines Energie Effizienz Experten (EEE), ist eine Antragstellung allerdings nur für den Bereich „Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ möglich.

WIE SIEHT DER ABLAUF AUS?

Wir begleiten Sie gerne von der Von der Planung, Antragstellung bis zur Auftragsdurchführung und stehen dabei mit unserem Fachwissen jederzeit zur Verfügung.

Zuerst muss ein konkretes Projekt für Ihre Klimaanlage geplant werden. Mit diesen folgt nun die Antragsstellung bei der BAFA. Den Antrag können Sie mühelos selbst erledigen oder überlassen unseren Energieberater die Formalität. Der Antrag samt aller erforderlichen Unterlagen wird im von der BAFA geprüft und Sie bekommen in der Regel den Zuwendungsbescheid, soweit alle Unterlagen vollständig sind. Für die Umsetzung und für den Abschluss der Maßnahmen erhalten sie einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten. Die Frist gilt ab Erhalt des Zuwendungsbescheids. Den Antrag können Sie direkt auf der Webseite der BAFA stellen.

Sehr wichtig ist, dass die Beauftragung des Einbaus der Klimaanlage erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen kann. Beauftragen Sie uns bitte erst nach dem Erhalt des Bescheides, da Sie sonst auf Ihr eigenes finanzielles Risiko handeln. Damit die Fördersumme an Sie ausgezahlt wird, müssen Sie zum Abschluss alle Rechnung, sowie Dokumente, welche den Einbau bestätigen bei der BAFA einreichen.

Beratung auf drei möglichen Wege:

Beratung

Wünschen Sie sich eine telefonische Beratung, so buchen Sie einen Termin bequem über unseren Online Kalender.

Showroom Termin

Wünschen Sie einen Termin bei uns in Dinslaken um sich ein genaueres Bild über unsere Klimaanlagen und uns zu verschaffen, so buchen Sie jetzt einen Termin online!

Vor-Ort-Besichtigung

Wir beraten Sie auch gerne bei Ihnen zuhause. Buchen Sie einen Termin online und unsere Außendienstler führen die Vor-Ort-Besichtigung zeitnah durch.

BITTE BEACHTEN !

1. Wann muss der Zuschuss beim BAFA oder bei der KfW beantragt werden?

Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend. Der Antrag für die Förderung muss zwingend vor der Auftragsvergabe erfolgen. Eine Antragstellung für vergebene Aufträge oder schon durchgeführte Installationen Sind von der Förderung ausgeschlossen

Holen Sie sich bei uns Ihr Angebot für die Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage) ein und stellen auf Basis diesen den Antrag. Unsere Klivatec Fachberater unterstützten Sie bei jedem Schritt. Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben können Sie nun unser Angebot bestätigen und für den Einbau beauftragen.

2. Für welche Wärmepumpen gibt es eine Förderung?

Gefördert werden Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) und seit dem 1. Januar 2021 gleichwohl Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Das BAFA führt sämtliche Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen realisieren und die für eine Förderung in Frage kommen in einer Liste.

Eine Förderung für auf diese Weise bezeichnete Einzelmaßnahmen, z.B. den Austausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe existieren nicht für Neubauten, stattdessen lediglich im Bestandsgebäude. Als Bestandsgebäude zählen sämtliche Haus die wenigstens 5 Jahre als sind (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags / der Bauanzeige).

3. Können in Wirklichkeit genauso Klimaanlagen bezuschusst werden ?

Ja, das ist richtig. Luft-Luft-Wärmepumpen (üblicherweise als Klimaanlage bezeichnet) verfügen unterbrechungsfrei genauso über eine effiziente Heizfunktion. So kann das Gebilde, z.B. in der Übergangszeit, ein allemal vorhandenes Heizsystem beistehen. Bleibt dabei z.B. die Öl- oder Gasheizung aus, werden wertvolle Ressourcen eingespart. Deshalb sind genauso ebendiese Gerätschaften förderfähig.

Wärmepumpen lukrieren einen großen Teil der Betriebsenergie die sie zum Heizen oder Kühlen brauchen aus der Umgebungsluft und hiermit aus erneuerbaren Energien. So werden aus 1 kW Elektrizität z.B. 4,sechs kW Heizleistung.

4. Bei welchen Energieeffizienzwerten wird die Wärmepumpe Förderfähig.

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Heizung) muss die nächsten Effizienzwerte vollbringen:

ηs = 135% im Zuge 35 Ausmaß Wasservorlauftemperatur

ηs = 120% binnen 55 Stärke Wasservorlauftemperatur

Für Luft-Luft Wärmepumpen (Klimaanlagen) gelten nachfolgende Werte:

ηs = 181% bzw. SCOP = 4,sechs binnen Apparaten < 12 kW

ηs = 150% bzw. SCOP = 3,7 im Zuge Apparaten > 12 k

5. Wo exakt kann ich meinen Förderantrag stellen ?

Den Antrag auf Förderung stellen Sie beim BAFA mit einem Online-Formular.

Alternativ können Sie unseren Förderservice in Klasse nehmen. Versierte Fördergeldberater überwachen Ihr Angebot auf Förderfähigkeit, übernehmen für Sie den Online-Antrag zur fristgerechten Reservierung der Fördergelder vor Beauftragung des Fachbetriebs und entwerfen die benötigten Nachweise zur Auszahlung der Fördergelder nach Montage und Inbetriebnahme.

6. Wo finde ich die offizielle Liste aller förderfähigen Gerätschaften ?

Alle förderfähigen Gerätschaften finden Sie in der BAFA-Liste. Diese Liste wird wiederkehrend von uns aktualisiert. Die jeweils gültige Variante finden sie hier >> BAFA-LISTE <<.

7. Welche Maßnahmen und Unkosten werden von der BAFA begünstigt?

Das BAFA fördert grundsätzlich die Anschaffungskosten der Wärmepumpe / Klimaanlage und die Aufwendung für die Montage und Inbetriebnahme.

Auch in dieser Art genannte „Umfeldmaßnahmen“ und die Strom betreffende Optimierungen an der kompletten Heizanlage sind förderfähig. Zu diesem Zweck gehören alle Nebenkosten für Arbeiten und Investitionen, die ohne Zeitverzug zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme erforderlich sind und/oder deren Eta vergewissern bzw. darüber hinaus steigern. Geförderte Umfeldmaßnahmen können sein: Wärmedämmung von Rohrleitungen der Wärmeverteilung | Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper | Arbeiten und Investitionen zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung | Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Regulation | Ebenfalls Aufwendungen für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Wärmepumpe stehen, können für eine Förderung mit angerechnet werden.

Der Austritt von Kältemittel trägt zum Klimawandel bei. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Fall eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solche mit höherem Treibhauspotential (GWP). Ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels hätte somit eine dem GWP-Wert des Kältemittels entsprechend größere Auswirkungen auf die Erderwärmung als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre. Keine Arbeiten am Kältekreislauf vornehmen oder das Gerät zerlegen – stets Fachpersonal hinzuziehen. Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008 müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden. * = Alle Preise in Euro, inkl. gestzliche MwSt.