KfW-Förderung für Heizungsanlagen 2023 im Neubau
Für den Neubau kann keine staatliche Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme in Anspruch genommen werden. Hier erfolgt die staatliche Förderung nur, wenn ein definierter Effizienzhausstandard (BEG WG) erreicht wird. Die Heizung trägt also zu diesem Standard bei und wird nicht einzeln betrachtet.
Infolge der umfangreichen Anpassung der BEG-Förderung im Sommer 2022 wurde die Neubauförderung allerdings zum großen Teil auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Die Tilgungszuschüsse im Neubau wurden damit auf 5 Prozent gesenkt und der maximale Kreditbetrag für ein Effizienzhaus 40 NH wurde auf 120.000 Euro pro Wohneinheit reduziert. Bei 5 Prozent Tilgungszuschuss ergeben sich daraus maximal 6.000 Euro Zuschuss.
Zudem wurde die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen inzwischen eingestellt, weshalb aktuell keine Anträge für die Sanierung von Wohngebäuden gestellt werden können.
Umfassende Änderungen zur Neubauförderung soll es erst im März 2023 geben und in das neue Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude – “Klimafreundlicher Neubau“ (BEG Neubau) überführt werden.
KfW-Förderung für Sanierungen
Neben der Neubauförderung beinhaltet die BEG-Förderung der KfW ebenfalls Komplettsanierungen zum Effizienzhausstandard. Auch hier trägt ein neues Heizsystem – wie die Wärmepumpe – zum Erreichen dieses Standards bei und fließt in die Förderung mit ein. Für die Sanierung können Sie Förderkredite mit 5 bis 25 Prozent Tilgungszuschuss beantragen. Zusätzliche Boni bis maximal 20 Prozent gibt es für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Perfomance Buildings) sowie serielle Sanierungen. Darüber hinaus erhalten Sie in bestimmten Bundesländern oder Kommunen staatliche Zuschüsse.
Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung ist, dass das Gebäude nach den Sanierungsarbeiten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird – bis 2022 lag der Mindestsatz bei 55 Prozent.
Ist Ihre Heizung defekt und muss ausgetauscht werden, können Sie ab sofort für die Mietkosten des provisorischen Heizsystems Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung eine förderfähige Heizung eingebaut wird oder ein förderfähiger Netzanschluss erfolgt.
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