KfW 442 Solarstrom für Elektroautos

KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“

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Bis zu 10.200 Euro für Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher

Ab dem 26. September 2023 unterstützt das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ den Kauf einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage und einem Solarstromspeicher. Mit einem maximalen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro zielt das Programm darauf ab, die Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge in Wohngebäuden zu fördern.

Hauptmerkmale des Förderprogramms:

  • Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können den Investitionszuschuss beantragen, vorausgesetzt, sie besitzen ein Elektroauto oder haben eines verbindlich bestellt.
  • Der Zuschuss besteht aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaik-Anlage und den Batteriespeicher sowie festen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden ist ebenfalls möglich.
  • Das Programm fördert den Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen

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Voraussetzungen für die Solarstrom-Förderung

Grundvoraussetzungen

  • Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
  • Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
  • Ihr Wohngebäude besteht bereits und Sie wohnen darin.

Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.

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Ausschlusskriterien für den Zuschuss

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Wer wird gefördert?

Wir fördern Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.

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Konditionen zur Förderung

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

Hinweis: Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

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Häufig gestellte Fragen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen alle drei Komponenten – die Ladestation, die Photovoltaikanlage und der Stromspeicher – erstmalig fabrikneu angeschafft werden. Wenn sie bereits einzelne Komponenten besitzen, ist eine Förderung nicht möglich.

Nein, ein Dienstwagen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht – auch dann nicht, wenn Sie ihn privat nutzen und laden. Die Voraussetzung ist, dass das Elektroauto auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dies erfüllen Dienstwagen, die auf den Arbeitgeber zugelassen sind, nicht.

Nein, ein Dienstwagen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht – auch dann nicht, wenn Sie ihn privat nutzen und laden. Die Voraussetzung ist, dass das Elektroauto auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dies erfüllen Dienstwagen, die auf den Arbeitgeber zugelassen sind, nicht.

Nein, das ist nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie ein rein batteriebetriebenes Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle) nutzen.

Ausschließlich rein batteriebetriebene Elektroautos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 erfüllen die Antragsvoraussetzungen. Dies sind PKW für maximal 9 Personen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förderantrag stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.

Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt für dieses neue Förderangebot ein Budget von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Das Programm zielt darauf ab, eine nachhaltige und sichere Energieversorgung zu fördern und gleichzeitig den Bedarf an öffentlichen Ladestationen zu reduzieren.

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