Solarstrom für Elektroautos

Solarstrom für Elektroautos
Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

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Das Wichtigste in Kürze

Zuschuss bis zu 10.200 Euro
für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen.

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Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

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Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ – Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich

Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ stellen. Wir werden Sie darüber auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.

Was fördern wir?

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
  • der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Kostenlose Bewertung und Beratung

Voraussetzungen für die Solarstrom-Förderung

Grundvoraussetzungen

  • Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
  • Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
  • Ihr Wohngebäude besteht bereits und Sie wohnen darin.

Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.

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Ausschlusskriterien für den Zuschuss

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Wer wird gefördert?

Wir fördern Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.

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Konditionen zur Förderung

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

Hinweis: Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

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Häufig gestellte Fragen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen alle drei Komponenten – die Ladestation, die Photovoltaikanlage und der Stromspeicher – erstmalig fabrikneu angeschafft werden. Wenn sie bereits einzelne Komponenten besitzen, ist eine Förderung nicht möglich.

Nein, ein Dienstwagen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht – auch dann nicht, wenn Sie ihn privat nutzen und laden. Die Voraussetzung ist, dass das Elektroauto auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dies erfüllen Dienstwagen, die auf den Arbeitgeber zugelassen sind, nicht.

Nein, das ist nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie ein rein batteriebetriebenes Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle) nutzen.

Ausschließlich rein batteriebetriebene Elektroautos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 erfüllen die Antragsvoraussetzungen. Dies sind PKW für maximal 9 Personen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förderantrag stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.

Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.

So funktioniert’s

1. Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.

2. Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.

3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check.

Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:

  • Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher.
  • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
  • Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
  • Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos).

Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Kolonia

Komponenten und Kosten

Komponenten Kosten
Ladestation mit 11 kW 2.000 Euro
Photovoltaikanlage mit 9 kWp 20.000 Euro
Solarstromspeicher 10.000 Euro
Gesamt 32.000 Euro

Finanzierung

Finanzierung Betrag
Zuschuss Ladestation (pauschal) 600 Euro
Zuschuss Photovoltaikanlage (9 x 600 Euro) 5.400 Euro
Zuschuss Solarstromspeicher (8 x 250 Euro) 2.000 Euro
Eigenanteil 24.000 Euro
Gesamt 32.000 Euro

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