Über viele Jahrzehnte galten Öl- und Gasheizungen als Goldstandard für Neubauten. Mit zunehmendem Bewusstsein über die Endlichkeit der natürliche Ressourcen und die Umweltauswirkungen durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe, liegt der Fokus heute auf der Nutzung regenerativer Energien. Mittlerweile ist es allein per Gesetz unerlässlich, den Energiestandard des eigenen Zuhauses zu erhöhen. Wärmepumpen nutzen die Energie aus der Umwelt und können für die Beheizung nahezu jedes Gebäudes genutzt werden. Welche staatliche Zuschüsse und Wärmepumpenförderungen es gibt, finden Sie in diesem Beitrag als kompakte Übersicht.
Der Staat hat bis 2030 strenge Klimaziele gesetzt. Um diese zu erreichen, müssen die Strom- und Heizversorgung in Deutschland klimafreundlicher gestaltet werden. Durch die Verbrennung von Öl und Gas entstehen große Mengen CO2, während die Nutzung erneuerbarer Energien nahezu ohne Emissionen auskommt. Um den Ausbau umweltfreundlicher Energieerzeuger voranzutreiben, haben Institutionen wie das BAFA und die KfW-Bank Förderungen zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Form der Wärmepumpenförderung ist das BEG, unter dem verschiedene Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst werden. Die Fördermittel werden vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben. Im Rahmen des BEG werden ausschließlich Förderung für eine energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gewährt.
Hinweis: Die BEG-EM-Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen wurde Anfang 2023 kurzfristig ausgesetzt. Der Grund dafür sind unklare Vorgaben und Anforderungen an die Wärmepumpen. Bevor eine Förderung für diese Systeme wieder möglich ist, müssen Absprachen mit den Herstellern erfolgen. |
Einen Antrag auf Wärmepumpenförderung im Rahmen des BEG-Förderprogramms können alle Eigenheimbesitzer stellen, die ihr Haus energetisch sanieren und zu diesem Zweck eine Wärmepumpe einbauen wollen. An die Wärmepumpenförderung werden vor allem technische Voraussetzungen geknüpft:
Eine besonders wichtige technische Voraussetzung ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETA). Die Höhe der ETA-Werte variiert nach der Art der Wärmequelle. Für die Wärmequelle Luft gilt ein Wert von 135 %, für die Wärmequelle Erdwärme von 150 % und für die Wärmequelle Wasser 150 %. Die Werte werden jährlich angepasst.
Was ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz? Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, auch bekannt als „SCOP“ (Seasonal Coefficient of Performance), ist ein Maß für die Effizienz einer Wärmepumpe im Heizbetrieb über einen gesamten Heizjahresverlauf hinweg. Sie berücksichtigt sowohl den Wirkungsgrad der Wärmepumpe als auch den Einfluss der Außentemperatur auf die Effizienz des Systems. |
Als nicht förderfähig gelten Wärmepumpen, die ausschließlich zur Aufbereitung von Warmwasser genutzt werden. Für diese Anlagen können Sie aber immerhin noch einen Steuerbonus bekommen. Auch Anträge für Abluftwärmepumpen und Hybridheizungen werden in der Regel abgelehnt. Ine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich – gute Aussichten auf Erfolg haben Sie dann, wenn mindestens 65 % des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen.
Es ist wichtig, dass Sie den Förderantrag noch vor Beginn der Maßnahmen zum Einbau der Wärmepumpe stellen. Holen Sie sich im ersten Schritt ein Angebot von Ihrem Fachbetrieb ein und stellen Sie mit diesem Angebot den Förderantrag. Erst nach der Bewilligung können Sie den Fachbetrieb offiziell mit der Installation der Wärmepumpe beauftragen. Nach der Neuinstallation und der Inbetriebnahme erhalten Sie die Auszahlung der Gelder.
Der maximale Fördersatz im Rahmen des BEG-Förderprogramms liegt bei 40 %. Die Förderung basiert dabei auf drei wesentlichen Bausteinen:
Hinzu kommen möglicherweise weitere Steuervergünstigungen sowie regionale Förderungen der einzelnen Städte und Kommunen.
Die Prüfungszeit der BEG-Einzelmaßnahme dauert durchschnittlich 47 Tage – das ist die Zeit von der Antragstellung bis zur Ausstellung der Förderzusage. Nach Umsetzung der Maßnahmen dauert die Prüfungszeit vom Einreichen des Verwendungsnachweises bis zum Erhalt des Auszahlungsbescheides noch einmal rund 50 Tage.
Eine Wärmepumpenförderung für Neubauten ist auch dann möglich, wenn Sie Ihr Bestandsgebäude zum Effizienzhaus umbauen lassen. Wärmepumpen werden dann gefördert, wenn diese zu 100 % erneuerbare Energien nutzen und das Klima dadurch besonders nachhaltig schützen. Gefördert wird sowohl der Austausch einer alten Heizungsanlage als auch eine Optimierung der bestehenden Heizung. Der Austausch der Heizung wird dann gefördert, wenn Sie danach mindestens ein Effizienzhaus 85 erreichen.
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