Staatliche Förderung Heizung 2023: So erhalten Sie bis zu 40 % Zuschüsse

Staatliche Förderung Heizung 2023: So erhalten Sie bis zu 40 % Zuschüsse

Die staatliche Förderung für Heizungen ermöglicht es Hausbesitzern, die Anschaffungskosten für ihr neues Heizsystem deutlich zu reduzieren. Im Rahmen der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird diese Förderung nun auch geändert. Doch aufgepasst, obwohl bis zu 70 Prozent Förderung zur Heizung in 2024 möglich sein werden, bringt die Heizungsförderung 2023 für einige Hausbesitzer mehr Zuschüsse. Denn die förderfähigen Kosten werden im nächsten Jahr halbiert. Wir erklären, was das für Sie bedeutet.

Förderung Heizung 2023: Was wird gefördert?

Die verschiedenen Maßnahmen zur staatlichen Heizungsförderung werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Differenziert wird hier zwischen den Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Da die Anträge direkt beim jeweiligen Institut gestellt werden müssen, gliedert sich die BEG-Förderung in folgende drei Bereiche:

  • BEG EM (BAFA): Förderung für Einzelmaßnahmen (EM) im Bestand an Wohn- oder Nichtwohngebäuden:
    • Zuschüsse für den Austausch der alten Heizung gegen eine neue Wärmepumpe, EE-Hybridheizung, Solaranlage, Brennstoffzellenheizung oder Biomasseheizung
    • Zuschüsse für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
    • Bei Heizungsdefekt können für provisorische Zwischenlösungen die Mietkosten gefördert werden
  • BEG WG + BEG NWG (KfW): Förderung für Neubau oder Komplettsanierung von Wohngebäuden (WG) + Nichtwohngebäuden (NWG)
    • Neubauförderung auf Grundlage zinsgünstiger Kredite mit Tilgungszuschuss
    • Förderkredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplettsanierung zum Effizienzhaus
    • Zusätzlich stehen in einigen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse für Gebäudesanierung Verfügung
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Förderung für Heizungsanlagen 2023: Diese BAFA-Fördersätze gelten jetzt

Einzelmaßnahmen ZuschussHeizungstausch-Bonus (Gas oder Öl)Wärmepumpen-Bonus (Energiequelle)*Wärmepumpen-Bonus (Kältemittel)*Max. Fördersat
Sole-Wasser-Wärmepumpe25%10 %5 %5 %40 %
Wasser-Wasser-Wärmepumpe25%10 %5 %5 %40 %
Luft-Wasser-Wärmepumpe25%10 %5 %40 %
Solarthermie25%10 %**35 %
Brennstoffzellenheizung***25%10 %35 %
Biomasseheizung****10%10 %20 %
EE-Hybrid25%10 %5 %40 %

* Wärmepumpen-Boni für Energiequelle & natürliches Kältemittel nicht kumulierbar
** Austausch-Bonus bei Solarthermie wird nur gewährt, wenn neue Heizung ohne Öl oder Gas betrieben wird
*** Gilt nur für Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden
**** Biomasse nur noch förderfähig, wenn Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie

Der Fokus der Förderung für Heizungen liegt klar auf fossilfreien Lösungen. Das ist allerdings noch gar nicht so lange der Fall. Noch bis Sommer 2022 wurden Gashybridheizungen gefördert. Jetzt wird ausschließlich der Anteil regenerativer Energien gefördert.

Bevor wir einen Blick auf die geplante Förderung für die Heizung in 2024 richten, müssen wir hier noch auf die förderfähigen Kosten eingehen. Aktuell liegen diese bei 60.000 Euro. Das bedeutet: Der Fördersatz von beispielsweise 40 Prozent kann auf Investitionskosten von bis zu 60.000 Euro angewendet werde. Das ist für Heizsysteme mit hohen Anschaffungskosten von großem Wert.

Heizungsförderung 2023 im Video: So hoch sind die Zuschüsse jetzt

Die staatliche Förderung für Heizungen ist in 2023 bereits sehr attraktiv. Wir zeigen, wie hoch die aktuelle Förderung ist und welche Voraussetzungen gelten.

Heizungsgesetz Förderung 2024: Das ändert sich

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im September 2023 reformiert. Das sogenannte Heizungsgesetz sieht den schrittweisen Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen vor. Um diesen Ausstieg voranzubringen, wird nach dem Heizungsgesetz auch die Förderung ab 2024 angepasst.

Ab 2024 gilt: für eine neue Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie gibt es staatliche Förderung. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • 30 Prozent Basisförderung
    für den Umstieg auf Heizsysteme mit mind. 65 Prozent erneuerbare Energien
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus
    für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Heizungen bis 2028, danach schmilzt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent*
  • 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus
    für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr
  • 5 Prozent Innovationsbonus
    für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen

Die einzelnen Boni können kombiniert werden. Allerdings ist die Maximalförderung bei 70 Prozent gedeckelt.

Die förderfähigen Kosten liegen ab 2024 bei 30.000 Euro. Das bedeutet, dass nur bis zu dieser Summe der entsprechende Fördersatz angewendet werden kann. Kostet eine neue Heizung beispielsweise 40.000 Euro und wären 50 Prozent Förderung möglich, gäbe es 15.000 Euro Förderung für die Heizung in 2024. Denn der Fördersatz von 50 Prozent würde nur für die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro gelten.

Bei 40 Prozent in 2023 gäbe es 16.000 Euro Förderung. Denn hier sind die gesamten 40.000 Euro förderfähig (die Grenze liegt bei 60.000 Euro). Damit ist klar, dass die staatliche Förderung in 2024 nicht unbedingt besser ist. Es kommt tatsächlich auf das jeweilige Modernisierungsvorhaben an.

*bei Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder bei Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.

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Geplante Förderung ab 2024. Die finale Entscheidung steht aber noch aus.

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Wärmepumpe profitiert weiterhin von hoher Förderung

Ob alte oder neue Förderung: Die Wärmepumpe ist die attraktivste Lösung für viele Hausbesitzer. Gerade Luft-Wasser-Wärmepumpen sind besonders beliebt, was einerseits an ihrer hohen Effizienz liegt, andererseits an ihrer vergleichsweise einfachen Installation. So sind keine aufwendigen Bohrarbeiten wie für Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen notwendig.

Die Effizienz von Wärmepumpe ist herausragend, weshalb sie als Lösung für die Wärmewende eine ganz besondere Stellung einnimmt. Mit 75 Prozent Umweltwärme und 25 Prozent elektrischer Energie heizt sie sehr sparsam. So kann die Wärmepumpe aus 1 kWh elektrischer Energie bis zu 5 kWh Wärme machen. Meist sind es jedoch 3–4 kWh.

Aktuell sieht die Förderung für Wärmepumpen wie folgt aus:

Der Basisfördersatz für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 25 Prozent, tauschen Sie diese gegen Ihre noch funktionsfähige Öl- oder Gasheizung (mindestens 20 Jahre alt) aus, kommen 10 Prozent hinzu. Kaufen Sie eine Wärmepumpe, die Erde oder (Ab-)Wasser als Energiequelle nutzt oder haben Sie eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (wie Propan), kommen Sie mit dem 5-prozentigem Wärmepumpen-Bonus auf insgesamt maximal 40 Prozent Förderung für die Wärmepumpe.

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Anforderungen für Wärmepumpen-Förderung steigen

Künftig werden die technischen Mindestanforderungen für die Wärmepumpen-Förderung schrittweise erhöht. Bereits jetzt werden nur noch Anlagen bezuschusst, die eine rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen. So soll sichergestellt werden, dass Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden keine Förderung mehr erhalten.

Gut zu wissen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe von thermondo erfüllt diese Anforderungen bereits jetzt.

Weitere geplante Erhöhungen zur Effizienzanforderung für geförderte Wärmepumpen (WP)

  • ab 2024: WP muss rechnerische JAZ von mind. 3,0 aufweisen
  • ab 2024: Steigerung der Anforderung an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs)
  • ab 2024 bzw. 2026: sukzessive Absenkung der Grenzwerte zur Geräuschemission des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen um 5 bzw. 10 dB niedriger als gesetzlicher Grenzwert
  • ab 2025: Anschluss eines zertifiziertes Smart-Meter-Gateway muss erfolgen
  • ab 2028 (evtl. früher): Förderung nur noch für WP, die natürliches Kältemittel nutzen

KfW-Förderung für Heizungsanlagen 2023 im Neubau

Für den Neubau kann keine staatliche Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme in Anspruch genommen werden. Hier erfolgt die staatliche Förderung nur, wenn ein definierter Effizienzhausstandard (BEG WG) erreicht wird. Die Heizung trägt also zu diesem Standard bei und wird nicht einzeln betrachtet.

Infolge der umfangreichen Anpassung der BEG-Förderung im Sommer 2022 wurde die Neubauförderung allerdings zum großen Teil auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Die Tilgungszuschüsse im Neubau wurden damit auf 5 Prozent gesenkt und der maximale Kreditbetrag für ein Effizienz­haus 40 NH wurde auf 120.000 Euro pro Wohneinheit reduziert. Bei 5 Prozent Tilgungszuschuss ergeben sich daraus maximal 6.000 Euro Zuschuss.

Zudem wurde die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen inzwischen eingestellt, weshalb aktuell keine Anträge für die Sanierung von Wohngebäuden gestellt werden können.

Umfassende Änderungen zur Neubauförderung soll es erst im März 2023 geben und in das neue Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude – “Klimafreundlicher Neubau“ (BEG Neubau) überführt werden.

KfW-Förderung für Sanierungen

Neben der Neubauförderung beinhaltet die BEG-Förderung der KfW ebenfalls Komplettsanierungen zum Effizienzhausstandard. Auch hier trägt ein neues Heizsystem – wie die Wärmepumpe – zum Erreichen dieses Standards bei und fließt in die Förderung mit ein. Für die Sanierung können Sie Förderkredite mit 5 bis 25 Prozent Tilgungszuschuss beantragen. Zusätzliche Boni bis maximal 20 Prozent gibt es für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Perfomance Buildings) sowie serielle Sanierungen. Darüber hinaus erhalten Sie in bestimmten Bundesländern oder Kommunen staatliche Zuschüsse.

Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung ist, dass das Gebäude nach den Sanierungsarbeiten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird – bis 2022 lag der Mindestsatz bei 55 Prozent.

Ist Ihre Heizung defekt und muss ausgetauscht werden, können Sie ab sofort für die Mietkosten des provisorischen Heizsystems Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung eine förderfähige Heizung eingebaut wird oder ein förderfähiger Netzanschluss erfolgt.

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Wer kann die staatliche Förderung für Heizungen 2023 beantragen?

Von der BAFA Förderung für Heizungen können private Eigentümer, Mieter, Gewerbe sowie Vereine profitieren. Um die Förderung zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Allgemeine Fördervoraussetzungen

  • Das Gebäude muss mind. 5 Jahre alt sein.
  • Die aktuelle Heizungsanlage muss mind. 2 Jahre alt sein
  • Der Antrag für die Förderung muss vor Vertragsbestätigung zur Installation beim BAFA eingehen
  • Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, die Fördersumme darf aber nicht die förderfähigen Kosten übersteigen
  • Eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung im Rahmen der Einkommenssteuer ist nicht zulässig

Sonstige Voraussetzungen:

  • Verpflichtender Einbau eines Wärmemengenzählers oder einer Alternative zur Effizienzmessung
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
  • Rohrleitungen müssen gedämmt sein
  • Durchführung einer Raumweise Heizlastberechnung
  • Konnektivierung der Wärmepumpe (wenn Internetanschluss vorhanden)
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage.
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Förderung für Heizungsoptimierungen 2023

Wer seine Heizung noch nicht austauschen möchte, kann dennoch Fördermittel vom BAFA für die Optimierung der Anlage erhalten. Die Maßnahmen sollen den Brennstoffverbrauch reduzieren und die Energiekosten senken. Voraussetzung ist, dass das Heizsystem seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist und ein hydraulischer Abgleich oder normgerechter Heizungscheck durchgeführt wird.

Die Förderung zur Heizungsoptimierung ist über das Programm BEG EM erhältlich und ermöglicht eine Erstattung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Euro. Der Basisfördersatz von 15 Prozent kann bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans nochmal um 5 Prozent erhöht werden. Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung des Heizsystems beitragen. Dazu zählt bspw. ein hydraulischer Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder der Einbau von Flächenheizungen.

Wichtig: Seit 2023 wird die Optimierung der Öl- oder Gasheizung nur noch gefördert, wenn diese nicht älter als 20 Jahre ist.

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BAFA fördert Neubau effizienter Wärmenetze

Am 15. September 2022 ist das neue Förderprogramm BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) in Kraft getreten. Unterstützt wird der Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien sowie die Dekarbonisierung bestehender Netze. Dafür werden bis 2026 ca. 3 Milliarden Euro für die erneuerbare Wärmeerzeugung aus Solarthermie, Geothermie, Biomasse sowie Großwärmepumpen zur Verfügung gestellt. Die klimafreundlichen Wärmenetze sollen die alten Ölheizungen und Gasthermen in den Gebäuden ersetzen und somit die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen vorantreiben.

Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Investitionskosten in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Dabei ist das Förderprogramm in vier Module aufgeteilt, die zeitlich aufeinander aufbauen. Antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, Kommunen, Vereine sowie Genossenschaften. Die Förderanträge können auf der Internetseite des BAFA gestellt werden.

Alle Details zur BEW-Förderung erhalten Sie vom BAFA unter folgendem Link: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Gibt es als Alternative steuerliche Förderung für die Heizung?

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde der § 35c im Einkommenssteuergesetz eingeführt. Demnach können nun 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) für Aufwendungen zur energetischen Modernisierung in selbstgenutztem Wohnraum über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.

Darüber hinaus lassen sich die Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung bis zu 50 Prozent absetzen.

Gut zu wissen: Durch die eingeschränkte Förderfähigkeit von Biomasseheizungen seit 2023 ist der Steuerbonus für diese eine gute Alternative. Somit ist auch ohne Verwendung von Wärmepumpe oder Solarthermie 20 Prozent Förderung möglich.

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Staatliche Fördermittel als Hebel für Klimaschutz

Mit der Reformierung der Gebäudeförderung setzt der Gesetzesgeber auf neue Impulse. Die Bundesregierung wollte die Förderung insgesamt einfacher und verlässlicher gestalten. Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen von einer Förderung profitieren können. Die energetische Sanierung steht dabei im besonderen Fokus. So sollen möglichst viele Energiefresser wie alte Fenster, Türen sowie Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden. Dadurch sollen Energiekosten gespart und die angespannte Lage bei der Energieversorgung entschärft werden. Der Grundtenor lautet, fossile Heizsysteme durch jene mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. Der günstigste Weg – und für jeden umsetzbar – ist jedoch, weniger Energie zu verbrauchen.

Welche regionale Förderung zur Heizung gibt es?

Zusätzlich zum Bund fördern auch vereinzelt Länder und Kommunen den Umstieg auf moderne Heiztechnik. Berlin hat mit Effiziente GebäudePLUS ein Förderprogramm, das Zuschüsse zur energetischen Sanierung des Hauses bereitstellt. Hauptanliegen ist der Austausch alter Öl- und Gasheizungen mit Heizwerttechnik gegen neue Gasheizungen mit Brennwerttechnik oder Heizsysteme mit erneuerbaren Energien.

Bei einem Wechsel von Heizwertgeräten (Öl und Gas) auf eine Wärmepumpe, werden Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent auf die förderfähigen Kosten gewährt. Für Wohngebäude erhält man somit maximal 15.000 EUR Zuschuss je Wohneinheit.

Die Förderung können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie Einzeleigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten erhalten.

So beantragen Sie die Förderung für Heizungsanlagen

Die Beantragung zur Heizungsförderung für das jeweilige Förderprogramm können ausschließlich online gestellt werden und sind auf den Homepages des BAFA bzw. der KfW zu finden. Wichtig ist, dass Sie den Förderantrag vor Vertragsabschluss einreichen.

Fördermittelservice: thermondo unterstützt Sie bei der Antragsstellung

Damit Sie die maximale Förderung für Ihre neue Heizung erhalten, beraten wir Sie gern ausführlich zu Ihrem Modernisierungsvorhaben und prüfen die Fördervoraussetzungen. Nach Erteilung einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht unterstützen wir Sie außerdem aktiv bei der kompletten Antragstellung. Auch hier erfolgt die Auszahlung der Fördersumme auf Ihr Konto, nachdem die Maßnahme durchgeführt wurde.

Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich für ein Heizsystem zur Miete mit thermondo, entfällt die Überweisung des Förderbetrags auf Ihr Konto. Dafür kommen Sie von Anfang an in den Genuss einer Rate, bei der die Förderung bereits eingepreist ist. Darüber hinaus übernehmen wir die komplette Antragsstellung und tragen das volle Risiko eines möglichen Wegfalls der Förderung. So profitieren Sie von Anfang an von den Förderzuschüssen, und zwar unabhängig davon, ob die Förderung bereits ausgezahlt wurde oder nicht.

Nutzen Sie jetzt unseren Heizungsplaner und finden Sie das passende Heizsystem, inklusive attraktiver Förderung, für Ihr Zuhause.

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